Störungsdienst

posted am: 24 Mai 2018

In vielen verschiedenen Bereichen sind sie unentbehrlich geworden und werden auch von unzähligen Menschen in Anspruch genommen. Die Rede ist von Störungsdiensten, wie der Ulm GesmbH. Sie werden sowohl bei den wesentlichen Versorgungssystemen benötigt, als auch bei Geräten im Haushalt und anderen Arten von Elektronik. Doch was muss bei der Beauftragung eines solchen Dienstes beachtet werden? Wann ist dieser kostenlos und in welchem Zusammenhang muss eine Gebühr entrichtet werden? Wir haben uns diesen und vielen weiteren Fragen angenommen und wollen dazu die passenden Antworten liefern. 

Der Aufgabenbereich von Störungsdiensten   

Der Aufgabenbereich von Störungsdiensten kann vielfältig sein. Dabei muss bedacht werden, dass es nicht den einen Dienst für alles gibt. Vielmehr unterhalten verschiedene Betriebe eigene Reparaturdienste, die für die jeweiligen Fälle ausgebildet sind. So gibt es bei jedem Gas, Strom und Wasserversorger einen solchen Service, denn hierbei handelt es sich um die Grundversorgung, die in jedem Fall gewährleistet werden muss. Dabei werden Störungen allerdings nur bis zum jeweiligen Zähler behoben, es sei denn der Schaden ist auf ein Problem im Netz des Betreibers zurückzuführen.   

Natürlich gibt es auch andere Dienste, die für Haushaltsgeräte oder Elektronik gerufen werden können. Diese werden meistens von den Herstellern der jeweiligen Geräte unterhalten und können im Rahmen der bestehenden Garantieleistung in Anspruch genommen werden. Sollte diese aber schon abgelaufen sein, muss für die Inanspruchnahme meist ein Entgelt bezahlt werden. 

Wann sind die Dienste kostenpflichtig? 

Wie bereits erwähnt, sind die Störungsdienste dann kostenlos, wenn es sich um die Grundversorgung handelt. Dies bedeutet, dass Probleme mit der Lieferung von Gas, Strom, Wasser und Wärme grundsätzlich auf Kosten der Versorger beseitigt werden müssen, solange der Schaden durch ihr Netz verursacht wurde. Allerdings besteht die Pflicht nicht, wenn im Haus selbst ein Defekt vorliegt, der durch andere Umstände entstanden ist. Hier muss dann ein normaler Installateur gerufen werden.   

Bei Notdiensten für Glas, Technik und Haushaltsgeräte ist die Reparatur in der Regel zu bezahlen, wenn kein Garantiefall vorliegt. Dieser wird auch nur dann übernommen, wenn ein Vertragspartner des jeweiligen Herstellers vor Ort aktiv ist und eine entsprechende Leistung somit offeriert werden kann. Daher sollte man sich im Vorfeld informieren, ob der entsprechende Schaden in diese Kategorie eingeordnet werden kann. 

Notdienstnummern 

Es gibt keine zentrale Nummer, unter welcher alle Störungsdienste erreicht werden können. Daher müssen die entsprechenden Rufnummern meist im Internet gesucht werden. Hier kann es sich empfehlen eine Liste mit den wichtigsten Ansprechpartnern anzulegen, da nur so schnelle Hilfe gewährleistet werden kann. Zudem sollte diese immer griffbereit liegen, damit niemand lange nach dieser suchen muss. 

Die Nummern der Störungsdienste können auch in das Telefonbuch des Telefons eingespeichert werden, sodass jeder diese schnell und zuverlässig nutzen kann. Dies ist der probateste Weg, um im Idealfall sofort Hilfe zu erhalten.

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